Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Webhostingverträge regeln in Ergänzung zum jeweiligen Dienstleistungsvertrag das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Albert Riemer Systems, Inh.: Albert Riemer, Römerstr. 136, 50321 Brühl, Deutschland, (nachfolgend: Provider) zu ihren Kunden (nachfolgend: Kunden).
 

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Provider bietet dem Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen aus dem Bereich des Internet-Service-Providings an. Hierzu gehört:
    1. der Betrieb eigener Webserver, die ständig an das Internet angebunden sind. Auf diesen Rechnern stellt der Provider dem Kunden Speicherplatz für seine eigenen Zwecke zur Verfügung (Webhosting). Die auf dem Server abgelegten Informationen können dabei weltweit über das Internet abgefragt werden;
    2. die Vermietung kompletter physischer oder virtueller Server (dedizierte Server);
    3. der Verkauf von Leitungskapazität zur Übermittlung von Daten von und zum Internet (Traffic);
    4. die Registrierung von Internet-Domains bei den zuständigen Vergabestellen ("Domain-Registrierung").
    5. Sofern der Provider kostenlose Zusatzleistungen erbringt, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Providers kommt mit der Bestätigung eines Antrages des Kunden durch den Provider zustande.
  2. Die vom Provider erteilten Preisauskünfte sind unverbindlich und stellen keinen Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages im Sinne des § 145 BGB dar. Der Provider behält sich das Recht vor, Angebote seiner Kunden nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Bei Nichtannahme eines Angebots wird er den Kunden jedoch auf Wunsch schriftlich über die Gründe informieren.

§ 3 Webhosting

  1. Der Provider betreibt leistungsfähige Internet-Server, auf denen dem Kunden Speicherplatz für einfache Internet-Präsenzen und E-Mail Postfächer zur Verfügung stehen (Webhosting). Der Provider überwacht laufend die reibungslose Funktionsfähigkeit der Hardware sowie der auf diesen Webservern installierten Software-Dienste.
  2. Für die Internet-Anbindung der Server (Netzwerkverfügbarkeit) garantiert der Provider eine Verfügbarkeit von 99,5%. Die zum Webhosting genutzte Serverhardware und die auf den Servern installierten Software-Dienste stehen dem Kunden mit einer zugesicherten Mindestverfügbarkeit von 99 % zur Verfügung. Diese Verfügbarkeit wird jeweils aus der sich tatsächlich ergebenden Erreichbarkeit für den Zeitraum einer Abrechnungsperiode (in der Regel monatsweise) bestimmt.

§ 4 Domainservice

  1. Bei der Registrierung von Internet-Domains wird der Provider lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle tätig und wird sich bemühen, die vom Kunden gewünschte Internet-Domain auf den Namen des Kunden zu registrieren. Der Provider weist ausdrücklich darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Vergabe oder die Verfügbarkeit einer vom Kunden gewünschten Internet-Domain hat.
  2. Der Kunde hat vor dem Registrierungsauftrag eine eventuelle Kollision mit Markenrechten oder sonstigen Rechten Dritter überprüft. Mit seinem Registrierungsauftrag erklärt er daher, dass die Registrierung durch den Provider keine Rechte von Dritten verletzt. Der Kunde stellt den Provider von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Registrierung des Domain-Namens für den Kunden ergeben. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Freistellung von nationalen und internationalen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten, WIPO-Verfahren).
  3. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Domain-Namen löschen. Sollen Domains bei einem anderen Internet-Dienstleister weitergeführt werden, so wird der Provider den Wechsel nicht behindern. Umgekehrt ist es auch möglich, bestehende Domains in das Vertragsverhältnis beim Provider einzubringen. Der Provider übernimmt jedoch keine Gewähr für eine erfolgreiche Ummeldung, wenn die Freigabe des bisherigen Providers ausbleibt. Der Kunde wird auch für fehlgeschlagene Übertragungsversuche leistungspflichtig.

§ 5 Vergütung

  1. Bei der Registrierung von Internet-Domains wird er die Registrierungsgebühr für jeweils ein Jahr im Voraus in Rechnung stellen. Seine sonstigen Leistungen wird er
    1. bei Tarifen bis 10,00 Eur / mtl 12 Monate
    2. bei Tarifen bis 25,00 Eur / mtl. 6  Monate
    3. bei Tarifen ab  25,00 Eur / mtl 3 Monate

im Voraus abrechnen.

  1. Die in Rechnung gestellten Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Zahlungen per Überweisung sind innerhalb von 20 Bankarbeitstagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
  2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gerät er im Falle einer verspäteten Zahlung 20 Bankarbeitstage nach Fälligkeit automatisch in Verzug. Während des Verzuges wird er die Entgeltforderung in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsen. Der Provider behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen weiteren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 6 Verpflichtungen des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten für die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen sorgfältig vor dem Zugriff und einem Missbrauch Dritter zu schützen. Er wird das bei der Bereitstellung der Dienstleistung automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Verbindung mit dem Server abändern. Für Schäden, die Dritte befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, dass er diese Benutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat. Der Nachweis eines solchen fehlenden Verschuldens obliegt dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten für die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen sorgfältig vor dem Zugriff und einem Missbrauch Dritter zu schützen. Er wird das bei der Bereitstellung der Dienstleistung automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Verbindung mit dem Server abändern. Für Schäden, die Dritte befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, dass er diese Benutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat. Der Nachweis eines solchen fehlenden Verschuldens obliegt dem Kunden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen nicht zur Verbreitung rechts- und sittenwidriger Informationen oder anderweitig missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
    1. für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen;
    2. nationale und internationale Urheberrechte zu beachten, insbesondere keine Raubkopien, Crack-Programme, illegale Sounddateien oder Ansammlungen von Seriennummern auf den Servern zu speichern;
    3. keine Inhalte zu verbreiten, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Namens- oder Urheberrechte, verstoßen;
    4. keine Viren, trojanischen Pferde, unerwünschte Massen-Mails (sog. UBE) oder unerwünschte Werbe-Mails anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern;
    5. keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen oder Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Webserver des Providers führen können. Dies gilt insbesondere für CGI-Programm-Module, die nicht in den Programmbibliotheken des Providers bereitgehalten werden.

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen, die aus der vom Kunden zu vertretenden Verletzung von geltendem Recht bzw. Rechten Dritter resultieren, sofort und vollumfänglich freizustellen.

§ 7 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

  1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, hat ein zwischen dem Provider und dem Kunden geschlossener Vertrag zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten ab Unterzeichnung. Er verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von einer Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Beide Parteien besitzen darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht zu jedem Monatsende.
  2. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Vertrags durch den Provider liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
    1. gegen gesetzliche Verbote, insbesondere Urheberrechte Dritter, Wettbewerbsrecht, Namensrechte Dritter oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt;
    2. nationalsozialistische, rassistische, oder sonstige strafrechtlich relevante Inhalte auf Servern des Providers veröffentlicht;
    3. über mehr als zwei Wochen in Zahlungsverzug gerät;
    4. sonstige Vertragsverstöße trotz Abmahnung durch den Provider fortsetzt.
  3. Aus Kapazitäts- und Datenschutzgründen wird der Provider die vom Kunden angelegten Daten nach Vertragsbeendigung löschen. Die Löschung wird er auf Verlangen des Kunden schriftlich bestätigen. Der Kunde wird selber durch Backups dafür Sorge tragen, dass die von ihm angelegten Daten vor Vertragsbeendigung gesichert werden.

§ 8 Haftung

  1. Sofern der Provider die im § 3 genannten Verfügbarkeitswerte für die Internetverbindung, die Serverhardware oder die auf den Servern installierten Software-Dienste in einem Abrechnungszeitraum unterschreitet, wird er dem Kunden ab dem Zeitpunkt, an dem die zugesicherten Verfügbarkeitswerte unterschritten werden, für jede Stunde schuldhafter Nichtverfügbarkeit die durchschnittlich auf einen Kalendertag entfallenden Nutzungsgebühren gutschreiben. Zur Bemessung dieser Tagesvergütung wird er den für den entsprechenden Server im vorherigen Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellten Betrag zugrunde legen und diesen durch die Anzahl der Kalendertage des vorherigen Abrechnungszeitraums teilen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen des Mangels oder Fehlers sind ausgeschlossen.
  2. Der Provider haftet für Schäden nur dann, wenn er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Providers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Der Provider haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich vom Provider oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen.
  3. Datenschäden oder Schäden durch Datenmissbrauch oder durch kriminelles Eindringen in Rechner des Providers entstehen, können nach dem derzeitigen Stand der Technik nur bis zu einem gewissen Grad verhindert werden. Der Provider kann deshalb keine Haftung dafür übernehmen, dass Dritte trotz angemessener Sicherheitsvorkehrungen des Providers in die dem Kunden zur Verfügung gestellten Rechner eindringen.
  4. Die Haftung des Providers nach § 7 Abs. 2 TKV, die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Provider wird die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten maschinell speichern und verarbeiten. Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Inhalte einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf den Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
    Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht zu Werbezwecken weitergeben. Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über die beim Provider über ihn gespeicherten Daten zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Für Änderungs- oder Löschungswünsche steht der Provider dem Kunden unter service@providerdienste.de zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die in seinem Benutzerkonto gespeicherten Daten zu nutzen. Da die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für den Provider von erheblicher Bedeutung ist, wird der Kunde während der gesamten Laufzeit des Vertrags dafür Sorge tragen, dass er bei der Benutzung der Webserver sämtliche Datenschutzbestimmungen beachtet. Insbesondere wird er bei der Nutzung von Cookies die Vorschrift des § 6 Abs.3 TDDSG beachten.
  3. Der Provider weist darauf hin, dass er zur Erstellung von Statistiken sogenannte Logfiles speichert. Diese Logfiles verbrauchen Teile des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes und können daher vom Provider in angemessenen, vom Provider festzulegenden Intervallen, wieder gelöscht werden. Der Kunde kann die Logfiles bei Bedarf von dem Server abrufen. Eine Auswertung der Logfiles erfolgt vom Provider nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken zu Informationszwecken zur Verfügung zu stellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch den Provider erfolgt nicht.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Dies gilt insbesondere für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde
    1. Kaufmann ist, oder
    2. eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder sofern er
    3. bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
    4. bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
    5. seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus der BRD verlegt hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke entstehen, soll der Vertrag im übrigen Bestand haben. Die Parteien verpflichten sich für den Fall schon jetzt, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Klausel diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.

Revision: 2015/01/19 - 11:53 - © ars laborandi